- Für Läden, also auch die Tankstellenshops, gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Sie können somit Ihre Kapazität wieder voll ausnutzen.
- Für Tankstellenshops welche über einen Bistrobereich verfügen, entfällt die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch.
- In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht bei der Konsumation bestehen und der Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen muss eingehalten werden.
- Pro Gruppe muss nach wie vor ein Kontakt erhoben werden (mittels QR-Code oder Liste).
- Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen.
- In den Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht, die Maskenpflicht und das Erheben der Kontaktdaten.
- Auch draussen gilt es, den Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen einzuhalten.
Öffnung der Bistrobereiche in Tankstellenshops
Mit den neuen Corona-Lockerungsmassnahmen die nach dem gestrigen Bundesratsentscheid ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 gelten, dürfen die Tankstellenshops auch ihre Bistrobereiche wieder öffnen. Allerdings gilt es dabei, folgende Massnahmen zu beachten:
- Personenbeschränkung bei Shops mit integriertem Bistro: Die Einhaltung der Personenbeschränkung im Shop (inkl. der Gäste im Bistro) gilt weiterhin;
- Falls der Bistrobereich und der Shop räumlich getrennt sind, gilt die Personenbeschränkung für den Shop wie bisher. Für den Bistrobereich müssen hingegen nur die nachfolgenden Distanzbeschränkungen eingehalten werden.
- Zwischen mehreren Tischen muss ein Abstand von 1.5m eingehalten oder eine Abschrankung aufgestellt werden;
- Registrationspflicht: Gäste im Bistrobereich müssen sich registrieren (dies kann über eine entsprechende App oder mittels Kontaktformular geschehen). Es müssen folgende Daten erhoben werden (Vorname, Name, Wohnort, Telefonnummer, Tischnummer sofern vorhanden);
- Sitzpflicht: Sämtliche Getränke und Esswaren dürfen nur sitzend eingenommen werden;
- Maskenpflicht: Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Tankstellenshop bewegt, drinnen und draussen, muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt weiterhin eine Maskenpflicht;
- Es dürfen sich max. 4 Pers. an einem Tisch im Shop-Innen- und max. 6 Pers. an einem Tisch im Shop-Aussenbereich aufhalten;
- Im Shop gekaufte Getränke und Esswaren dürfen nicht stehend vor dem Tankstellenshop konsumiert werden.
Shops ab 18. Januar 2021 wieder normal geöffnet!
Ab Montag, 18. Januar 2021, dürfen die Tankstellenshops abends wieder zu den regulären Zeiten sowie sonntags geöffnet haben! Bitte beachten Sie, dass die Shops am Sonntag, 17. Januar 2021 noch geschlossen bleiben müssen.
Auf Seite 5 der Verordnung finden Sie aufgelistet, welche Güter des täglichen Bedarfs im Shop verkauft werden dürfen.
Shops, welche ein Bistro haben, müssen dieses nach wie vor geschlossen halten. D.h., dass sämtliche Tische und Sitzgelegenheiten in und vor dem Shop entfernt oder abgesperrt werden müssen.