Wie der Bundesrat heute mitgeteilt hat, unterliegen alle Einkaufsgeschäfte in der Schweiz, also auch die Tankstellenshops, einer Sperrstunde zwischen 19:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens. Ausserdem ist der Sonntagsverkauf in allen Einkaufsgeschäften und Tankstellenshops untersagt; dies gilt auch für die Feiertage vom 25. und 26. Dezember und am 1. Januar. Diese Massnahme gilt ab morgen, 12. Dezember, für sechs Wochen bis zum 22. Januar. Die entsprechende Verordnung finden sie hier. Wir bitten Sie alle, diese Vorgaben einzuhalten.
In Kantonen, in denen es die epidemiologischen Kriterien zulassen, können die Öffnungszeiten für Einkaufsgeschäfte, also auch für Tankstellenshops ausgeweitet werden. Ob dies auch auf den Sonntagsverkauf zutrifft. In der Verordnung des Bundesrates steht hierzu:
Ein Kanton kann die Öffnungszeiten nach den Artikeln 5a Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 und 5abis ausweiten, wenn im betreffenden Kanton die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die notwendigen Kapazitäten nach Artikel 5c Absatz 3 Buchstaben b und c sind vorhanden.
- Die Reproduktionszahl während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen liegt unter 1; massgebend sind die von der Theoretical Biology Group des Instituts für Integrative Biologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich veröffentlichten Daten.
- Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Personen liegt in den letzten sieben Tagen unter dem schweizerischen Durchschnitt; massgebend sind die vom BAG veröffentlichten Daten.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei den betroffenen Kantonen in erster Linie um Westschweizer Kantone handelt. Wir bitten Sie daher, sich bei Ihren kantonalen Behörden zu erkundigen, ob in Ihrem Kanton Ausnahmen gelten.
Wir werden umgehend beim Bundesrat intervenieren, um zu versuchen, eine Lockerung für Tankstellenshops und Convenience-Stores zu erwirken. Es kann nicht sein, dass in den nächsten 6 Wochen in der ganzen Schweiz ausnahmslos abends und an den Sonntagen keine Lebensmittel gekauft werden können, insbesondere über Weihnachten an drei Tagen hintereinander.
Wir werden Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.