Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert und die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in die Praxis umgesetzt werden. Auch gegenüber den Kundinnen und Kunden wird dadurch Verantwortung und Professionalität kommuniziert.



Vorgehen Schutzkonzept in Ihrem Betrieb, falls Sie eine Waschanlage betreiben:
- Laden Sie das Schutzkonzept herunter.
- Prüfen Sie für jedes Schutzziel (linke Spalte) die vorgeschlagenen Standardschutzmassnahmen (rechte Spalte).
- Wenn sämtliche Standardmassnahmen umgesetzt werden, bitte das entsprechende Feld auf der zusammenfassenden Seite ankreuzen / Wenn nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, das entsprechende Feld ankreuzen.
- Sind gewisse Massnahmen objektiverweise in ihrer Tätigkeit nicht umsetzbar, muss dies in der entsprechenden Rubrik auf der zusammenfassenden Seite vermerkt und begründet werden. Das Schutzziel muss trotzdem erreicht werden, was eine andere Massnahme nötig machen kann.
- Legen Sie diese Massnahmen Ihren Angestellten vor.
- Setzen Sie die Massnahmen um.
- Datieren und signieren Sie das Dokument (im Hinblick auf eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren). Ihr Konzept ist somit umgesetzt.
Was die Arbeitsrechtliche Situation angeht, so verweisen wir auf die Merkblätter unserer Dachverbände:
- Merkblatt Schweizerischer Gewerbeverband sgv «Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus (Covid-19)»
- Schweizerischer Arbeitgeberverband «Leitfaden für Arbeitgeber zum Coronavirus»
Falls Sie gezwungen sind, Kurzarbeit anzumelden, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Wirtschaft und Arbeit in Ihrem jeweiligen Kanton. Generelle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website des SECO.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und einen kühlen Kopf in dieser ausserordentlichen Situation.
Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz freuen sich über den Entscheid des Bundesrats, den neuen GAV für die Tankstellenshops allgemeinverbindlich zu erklären. Sie bedauern, dass im Tessin die verhandelten Mindestlöhne nicht gelten. Der Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist mit letzten Abklärungen zur Einführung des GAV Tankstellenshops beschäftigt. Wir gehen davon aus, dass diese in den kommenden Wochen abgeschlossen werden können und rechnen daher mit einem Inkrafttreten des GAV im Sommer/Herbst. Selbstverständlich werden wir Sie so zeitnah wie möglich informieren, sobald eine Entscheidung gefallen ist.
Wie bereits angekündigt, ist im Frühjahr 2017 die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages Tankstellenshops geplant. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt. Vor einigen Tagen wurde das Vertragswerk vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Sie finden den gesamten Vertragstext unter dem folgenden Link: