Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert und die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in die Praxis umgesetzt werden. Auch gegenüber den Kundinnen und Kunden wird dadurch Verantwortung und Professionalität kommuniziert.



Vorgehen Schutzkonzept in Ihrem Betrieb, falls Sie eine Waschanlage betreiben:
- Laden Sie das Schutzkonzept herunter.
- Prüfen Sie für jedes Schutzziel (linke Spalte) die vorgeschlagenen Standardschutzmassnahmen (rechte Spalte).
- Wenn sämtliche Standardmassnahmen umgesetzt werden, bitte das entsprechende Feld auf der zusammenfassenden Seite ankreuzen / Wenn nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, das entsprechende Feld ankreuzen.
- Sind gewisse Massnahmen objektiverweise in ihrer Tätigkeit nicht umsetzbar, muss dies in der entsprechenden Rubrik auf der zusammenfassenden Seite vermerkt und begründet werden. Das Schutzziel muss trotzdem erreicht werden, was eine andere Massnahme nötig machen kann.
- Legen Sie diese Massnahmen Ihren Angestellten vor.
- Setzen Sie die Massnahmen um.
- Datieren und signieren Sie das Dokument (im Hinblick auf eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren). Ihr Konzept ist somit umgesetzt.
Was die Arbeitsrechtliche Situation angeht, so verweisen wir auf die Merkblätter unserer Dachverbände:
- Merkblatt Schweizerischer Gewerbeverband sgv «Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus (Covid-19)»
- Schweizerischer Arbeitgeberverband «Leitfaden für Arbeitgeber zum Coronavirus»
Falls Sie gezwungen sind, Kurzarbeit anzumelden, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Wirtschaft und Arbeit in Ihrem jeweiligen Kanton. Generelle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website des SECO.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und einen kühlen Kopf in dieser ausserordentlichen Situation.