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Bitte pro Shop jeweils ein Formular einreichen.
Mitgliederbeitrag: Minimalbetrag gemäss Statuten und Festlegung an der Gründungsversammlung vom 13. September 2012, gegebenenfalls multipliziert beim Betrieb von mehreren Tankstellen mit Shop.
Neuer GAV seit 1. November 2023.
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Ein Dokument mit «Häufig gestellten Fragen» (FAQ) zum GAV Tankstellenshops steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.