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  • Für Läden, also auch die Tankstellenshops, gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Sie können somit Ihre Kapazität wieder voll ausnutzen. 
  • Für Tankstellenshops welche über einen Bistrobereich verfügen, entfällt die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch. 
  • In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht bei der Konsumation bestehen und der Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. 
  • Pro Gruppe muss nach wie vor ein Kontakt erhoben werden (mittels QR-Code oder Liste). 
  • Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. 
  • In den Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht, die Maskenpflicht und das Erheben der Kontaktdaten. 
  • Auch draussen gilt es, den Abstand von 1.5m zwischen den Gruppen einzuhalten.