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Öffnung der Bistrobereiche in Tankstellenshops

Mit den neuen Corona-Lockerungsmassnahmen die nach dem gestrigen Bundesratsentscheid ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 gelten, dürfen die Tankstellenshops auch ihre Bistrobereiche wieder öffnen. Allerdings gilt es dabei, folgende Massnahmen zu beachten:

  • Personenbeschränkung bei Shops mit integriertem Bistro: Die Einhaltung der Personenbeschränkung im Shop (inkl. der Gäste im Bistro) gilt weiterhin;
  • Falls der Bistrobereich und der Shop räumlich getrennt sind, gilt die Personenbeschränkung für den Shop wie bisher. Für den Bistrobereich müssen hingegen nur die nachfolgenden Distanzbeschränkungen eingehalten werden.
  • Zwischen mehreren Tischen muss ein Abstand von 1.5m eingehalten oder eine Abschrankung aufgestellt werden;
  • Registrationspflicht: Gäste im Bistrobereich müssen sich registrieren (dies kann über eine entsprechende App oder mittels Kontaktformular geschehen). Es müssen folgende Daten erhoben werden (Vorname, Name, Wohnort, Telefonnummer, Tischnummer sofern vorhanden);
  • Sitzpflicht: Sämtliche Getränke und Esswaren dürfen nur sitzend eingenommen werden;
  • Maskenpflicht: Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Tankstellenshop bewegt, drinnen und draussen, muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt weiterhin eine Maskenpflicht; 
  • Es dürfen sich max. 4 Pers. an einem Tisch im Shop-Innen- und max. 6 Pers. an einem Tisch im Shop-Aussenbereich aufhalten;
  • Im Shop gekaufte Getränke und Esswaren dürfen nicht stehend vor dem Tankstellenshop konsumiert werden. 
Diese Lockerungsmassnahmen gelten für die ganze Schweiz.